Sie haben Ihren Beruf im Ausland gelernt und möchten in Deutschland darin arbeiten? Ob Sie dafür ein Deutschzertifikat brauchen und auf welchem Niveau, hängt von Ihrem Beruf ab – und davon, mit welchem Visum Sie einreisen. Hier finden Sie die Niveaus im Überblick und den Weg bis zum Bescheid.
Bei der Berufsanerkennung hängt das Deutschniveau vom Beruf ab: B2 in der Pflege, B2 plus eine Fachsprachprüfung auf C1 für Ärztinnen und Ärzte. Fragen Sie zuerst die zuständige Stelle.
Quelle: anerkennung-in-deutschland.de ·
Bei der Anerkennung vergleicht eine deutsche Behörde, die sogenannte zuständige Stelle, Ihren ausländischen Abschluss mit einem deutschen Beruf. Diesen Vergleichsberuf nennt man Referenzberuf. Geprüft wird, ob Ihre Ausbildung dem deutschen Abschluss entspricht. Auch Ihre Berufserfahrung wird dabei berücksichtigt.
Entscheidend ist die Frage, ob Ihr Beruf reglementiert ist. Bei reglementierten Berufen – etwa Ärztin, Pflegefachmann, Hebamme oder Lehrkraft – dürfen Sie ohne Anerkennung nicht in Ihrem Beruf arbeiten. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung freiwillig. Sie kann Ihnen aber bei der Bewerbung helfen, weil Arbeitgeber Ihren Abschluss dann besser einordnen können.
Und der Sprachnachweis? Hier hilft eine klare Unterscheidung: Bei den meisten Berufen verlangt die Anerkennung selbst keine bestimmten Deutschkenntnisse. Bei vielen reglementierten Berufen gehört ein bestimmtes Deutschniveau dagegen zur Berufszulassung und damit zur Anerkennung. Unabhängig davon kann das Visum ein eigenes Sprachniveau verlangen. Ob und welches Niveau für Ihren Beruf gilt, zeigt Ihnen der Anerkennungs-Finder auf dem offiziellen Portal „Anerkennung in Deutschland“.
| Beruf oder Zweck | Niveau | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Pflegefachkräfte | B2 | Nachweis vor der Berufserlaubnis; u. a. Goethe B2, telc B2 und telc B2 Pflege |
| Ärzte, Zahnärzte, Apotheker | B2 + C1 | Erst allgemeines Deutsch B2, dann die Fachsprachprüfung auf C1 |
| Physiotherapie, Hebammen und weitere Gesundheitsfachberufe | B2 | Zertifikat höchstens drei Jahre alt; Details regelt das Bundesland |
| Lehrkräfte | C2 · C1 | Meist C2; Bayern und Sachsen lassen C1 genügen |
| Die meisten nicht reglementierten Berufe | – | Für die Anerkennung selbst kein bestimmtes Niveau verlangt |
| Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme | A2 | In der Regel „hinreichende“ Deutschkenntnisse |
| Visum zur Arbeitsplatzsuche als Fachkraft | B1 | In der Regel mindestens B1 |
Für Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU kommt ab dem 01.11.2026 zusätzlich die Kenntnisprüfung hinzu. Welche Zertifikate im Einzelnen gelten, legt die zuständige Stelle fest – fragen Sie dort nach, bevor Sie sich zu einer Prüfung anmelden.
Im Anerkennungs-Finder wählen Sie den deutschen Beruf, der zu Ihrem Abschluss passt. Dort sehen Sie, ob der Beruf reglementiert ist, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Dafür müssen Sie auch wissen, wo in Deutschland Sie arbeiten möchten. Eine Beratung ist kostenlos – in Deutschland und im Ausland.
Sie reichen den Antrag mit Ihren Dokumenten bei der zuständigen Stelle ein, für bestimmte Berufe auch online – das hängt auch davon ab, wo Sie arbeiten möchten. Fehlen Ihnen Unterlagen, können Sie Ihre Kenntnisse unter Umständen mit einer Qualifikationsanalyse praktisch zeigen. Die Anerkennung kostet Geld; wie viel, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Spätestens nach einem Monat erfahren Sie, ob Ihre Dokumente angekommen sind und ob etwas fehlt. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie spätestens nach drei bis vier Monaten einen Bescheid. Schlägt die Stelle eine Qualifikationsanalyse vor, kann es länger dauern.
Der Bescheid ist das schriftliche Ergebnis. Er sagt Ihnen, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist – und bei reglementierten Berufen, ob noch weitere Voraussetzungen fehlen, zum Beispiel die Sprachkenntnisse.
In Pflege und Gesundheitsfachberufen ist B2 das Zielniveau, und auch Ärztinnen und Ärzte beginnen mit einem allgemeinen B2-Zertifikat. Die beiden bekanntesten Prüfungen sind gleichwertig anerkannt, unterscheiden sich aber im Aufbau. Das kann für Ihre Planung wichtig sein.
Jedes Modul ist ab 60 von 100 Punkten bestanden. Sie können Module einzeln ablegen und wiederholen.
Eine Prüfung aus schriftlichem und mündlichem Teil, zusammen 300 Punkte (225 schriftlich, 75 mündlich). Bestanden haben Sie mit 60 Prozent – und zwar im schriftlichen und im mündlichen Teil getrennt. Anders als beim Goethe-Zertifikat gehören auch Sprachbausteine (Grammatik und Wortschatz im Text) dazu. Für die Pflege gibt es zusätzlich telc B2 Pflege.
Die Prüfungsgebühren legt jedes Prüfungszentrum selbst fest; einzelne Goethe-Module kosten weniger als die ganze Prüfung. Schauen Sie in die aktuelle Preisliste vor Ort.
Ob Ihr Abschluss gleichwertig ist und ob Ihr Deutsch reicht, sind zwei getrennte Fragen. Lernen Sie deshalb schon, während die zuständige Stelle Ihre Unterlagen prüft – sonst scheitert die Berufszulassung am Ende nur noch am Sprachnachweis.
In Gesundheitsfachberufen darf das B2-Zertifikat höchstens drei Jahre alt sein; die Einzelheiten regelt das Bundesland. Legen Sie die Prüfung deshalb nicht zu früh ab, wenn sich Ihr Verfahren noch lange hinziehen kann.
Reisen Sie für eine Qualifizierungsmaßnahme oder zur Arbeitsplatzsuche ein, verlangt schon das Visum Deutsch: in der Regel A2 bzw. mindestens B1. Aktuelle Angaben dazu macht das Auswärtige Amt.
Das hängt vom Beruf ab. Bei den meisten Berufen verlangt die Anerkennung selbst keine bestimmten Deutschkenntnisse. Bei vielen reglementierten Berufen, etwa in der Medizin oder Pflege, gehören Deutschkenntnisse dagegen zur Berufszulassung. Welches Niveau für Ihren Beruf gilt, zeigt der Anerkennungs-Finder.
Deutsch auf B2, nachgewiesen vor der Berufserlaubnis. Anerkannt werden unter anderem Goethe B2 und telc B2, auch telc B2 Pflege. Berlin bietet außerdem eine eigene B2-Prüfung für die Pflege an.
Zuerst ein allgemeines Deutschzertifikat auf B2, zum Beispiel von Goethe, telc oder ÖSD. Danach folgt die Fachsprachprüfung auf C1 mit medizinischem Deutsch. Ab dem 01.11.2026 müssen Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU zusätzlich die Kenntnisprüfung bestehen.
Spätestens nach einem Monat bestätigt die zuständige Stelle, ob Ihre Dokumente angekommen sind. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie spätestens nach drei bis vier Monaten einen Bescheid. Wird eine Qualifikationsanalyse nötig, kann es länger dauern.
Wer für eine Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Anerkennung einreist, braucht in der Regel Deutsch auf A2. Wer als Fachkraft zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung einreist, braucht in der Regel mindestens B1. Aktuelle Angaben macht das Auswärtige Amt. Für ein Arbeitsvisum oder die Blaue Karte brauchen Sie dagegen kein Deutschzertifikat.
Bei reglementierten Berufen kann der Bescheid dann „keine Anerkennung“ lauten, obwohl der Abschluss gleichwertig ist – weil eine weitere Voraussetzung für die Berufszulassung fehlt, zum Beispiel die Sprachkenntnisse. Den Sprachnachweis können Sie in diesem Fall gezielt nachholen.
Für Physiotherapie, Hebammen und andere Gesundheitsfachberufe darf das Zertifikat höchstens drei Jahre alt sein; die Einzelheiten regelt jedes Bundesland. Für andere Berufe fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Sprachnachweis vor der Berufserlaubnis
B2 und Fachsprachprüfung auf C1
B2 für Gesundheitsfachberufe
C2 oder C1 je nach Bundesland
Wann Sie Deutsch nachweisen müssen
Sprachnachweis für das Ausbildungsvisum