Wer im Ausland Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert hat und in Deutschland approbiert arbeiten möchte, muss Deutsch in zwei Stufen nachweisen: zuerst ein allgemeines Sprachzertifikat auf B2, danach die medizinische Fachsprachprüfung auf C1. Hier lesen Sie, welche Zertifikate zählen, was die Behörden genau meinen und womit Sie anfangen.
Für die Approbation als Ärztin, Zahnarzt oder Apotheker weisen Sie zuerst Deutsch auf B2 nach (Goethe, telc, ÖSD) und legen danach die Fachsprachprüfung auf C1 ab. Ab dem 01.11.2026 müssen Ärzte aus Nicht-EU-Staaten zusätzlich die Kenntnisprüfung bestehen.
Quelle: bundesgesundheitsministerium.de ·
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, dauerhaft und uneingeschränkt als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Für Zahnärzte und Apotheker gibt es sie ebenso. Die Behörden verlangen dafür nicht ein einziges Sprachzeugnis, sondern zwei Nachweise, die aufeinander aufbauen. Viele Bewerberinnen und Bewerber verwechseln die beiden – und bereiten sich dann auf die falsche Prüfung vor.
Stufe 1
Ein Zertifikat einer anerkannten Sprachschule, zum Beispiel Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2 oder ÖSD B2. Geprüft wird Alltags- und Berufsdeutsch: Zeitungstexte lesen, Durchsagen und Gespräche verstehen, eine E-Mail oder einen Forumsbeitrag schreiben, mündlich argumentieren. Medizinisches Fachvokabular kommt hier noch nicht vor.
Stufe 2
Die Fachsprachprüfung (kurz FSP) prüft die Sprache des Klinikalltags: mit Patientinnen und Patienten sprechen, Befunde dokumentieren, einem Kollegen einen Fall übergeben. Für Ärzte nimmt sie in den meisten Bundesländern die Landesärztekammer ab. Sie ist keine Prüfung einer Sprachschule – ein Goethe- oder telc-Zertifikat ersetzt sie nicht.
| Nachweis | Niveau | Wer prüft? | Womit Sie üben können |
|---|---|---|---|
| Allgemeines Sprachzertifikat | B2 | Goethe-Institut, telc, ÖSD (anerkannte Sprachschule) | Modelltests Goethe B2 und telc B2 |
| Fachsprachprüfung | C1 | Für Ärzte meist die Landesärztekammer; Regeln je Bundesland | Kein Modelltest – setzt ein sicheres B2 voraus |
| Kenntnisprüfung (fachlich) | – | Ab 01.11.2026 der Regelfall für Ärzte aus Nicht-EU-Staaten | Keine Sprachprüfung, sondern Medizinwissen |
Zuständig für Ihren Antrag ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten – also ein Landesamt oder eine Bezirksregierung, nicht die Ausländerbehörde. Die meisten Länder verlangen ein allgemeinsprachliches B2-Zertifikat „von einem anerkannten Sprachinstitut“; einige schreiben ausdrücklich vor, dass das Institut Mitglied der ALTE ist, des europäischen Verbands der Sprachprüfungsanbieter. Mit diesen Prüfungen sind Sie auf der sicheren Seite:
Die Einzelheiten – etwa ob ein bestimmtes Zertifikat genügt oder ob die Behörde ein aktuelles Zeugnis sehen will – regelt jedes Bundesland selbst. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung zur Prüfung schriftlich bei Ihrer Approbationsbehörde nach. Eine kurze E-Mail erspart Ihnen im Zweifel eine zweite Prüfungsgebühr.
Bisher prüfte die Behörde bei Abschlüssen aus Drittstaaten – also Staaten außerhalb der EU – in vielen Fällen zuerst die Unterlagen: Ist das Studium mit dem deutschen gleichwertig? Diese Aktenprüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Ab dem 01.11.2026 müssen Ärztinnen und Ärzte aus Nicht-EU-Staaten in der Regel die Kenntnisprüfung bestehen, eine fachliche Prüfung ihres medizinischen Wissens. Der Bundestag hat die Regel auch für Zahnärzte und Apotheker beschlossen.
Die Kenntnisprüfung kommt zum Sprachnachweis hinzu, sie ersetzt ihn nicht. B2 und die Fachsprachprüfung auf C1 bleiben Pflicht. Und weil die Kenntnisprüfung selbst auf Deutsch stattfindet, zahlt sich ein solides B2 doppelt aus: Wer Fragen der Prüfer schnell versteht, kann sich auf die Medizin konzentrieren statt auf die Sprache.
Beim Goethe-Zertifikat B2 bestehen Sie jedes Modul für sich mit 60 von 100 Punkten; fällt nur Schreiben durch, wiederholen Sie nur Schreiben. Bei telc Deutsch B2 brauchen Sie 60 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil, beide getrennt gewertet.
Goethe B2 dauert beim Lesen 65 Minuten, beim Hören rund 40 und beim Schreiben 75 Minuten. Im Schreiben verfassen Sie einen Forumsbeitrag von etwa 150 Wörtern und eine Nachricht von etwa 100 Wörtern. Wer die Aufgabentypen vorher kennt, verliert in der Prüfung keine Zeit.
Wer Fachliteratur mühelos liest, schreibt unter Zeitdruck nicht automatisch schnell. Schreiben Sie deshalb früh vollständige Modelltests mit Uhr und lassen Sie Ihre Texte bewerten. So sehen Sie, welches Modul noch Arbeit braucht, bevor Sie die Gebühr zahlen – die legt jedes Prüfungszentrum selbst fest.
Sie brauchen zwei Nachweise: zuerst ein allgemeines Sprachzertifikat auf B2, etwa Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2 oder ÖSD B2, und danach die Fachsprachprüfung auf C1, die für Ärzte meist die Landesärztekammer abnimmt.
Nein. Die Fachsprachprüfung prüft medizinische Kommunikation und wird nicht von Sprachschulen abgenommen. Ein allgemeines C1-Zertifikat zeigt zwar gutes Deutsch, ersetzt die Fachsprachprüfung aber nicht.
Ja, auch für Zahnärzte und Apotheker führt der Weg zur Approbation über B2 und eine Fachsprachprüfung auf C1. Welche Kammer oder Stelle die Fachsprachprüfung abnimmt, erfahren Sie bei der Approbationsbehörde Ihres Bundeslandes.
Ab dem 01.11.2026 müssen Ärztinnen und Ärzte mit einem Abschluss aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich die Kenntnisprüfung bestehen, eine fachliche Prüfung ihres medizinischen Wissens. Sie wird zum Regelfall; die Einzelheiten legt die Approbationsordnung noch fest. Der Sprachnachweis bleibt davon unberührt.
Beide werden anerkannt. Das Goethe-Zertifikat B2 ist modular: Jedes Modul bestehen Sie mit 60 von 100 Punkten und können es einzeln wiederholen. telc Deutsch B2 ist eine Gesamtprüfung; Sie brauchen 60 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil. Wer in einem Bereich deutlich schwächer ist, fährt mit dem modularen Goethe-Zertifikat oft entspannter.
Die Gebühr legt jedes Goethe-Institut, jedes telc-Prüfungszentrum und jede ÖSD-Stelle selbst fest, sie unterscheidet sich also von Ort zu Ort. Einzelne Goethe-Module kosten weniger als die komplette Prüfung. Schauen Sie in die aktuelle Preisliste Ihres Prüfungszentrums.
Für das Visum oder die Blaue Karte EU selbst verlangt das Aufenthaltsrecht kein deutsches Sprachzertifikat. Um als Ärztin oder Arzt approbiert zu arbeiten, brauchen Sie die Nachweise aber trotzdem – die Approbationsbehörde prüft sie unabhängig vom Aufenthaltstitel.