Sie haben einen Ausbildungsplatz in Aussicht oder schon einen Vertrag in der Hand? Dann fragt die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde fast immer nach Ihren Deutschkenntnissen. Meist heißt die Antwort: Niveau B1. Bei einer nicht qualifizierten Ausbildung genügt oft A2, in Gesundheitsberufen erwarten Schulen und Betriebe eher B2. Hier lesen Sie, was hinter diesen Stufen steckt und wie Sie sie nachweisen.
Für eine Ausbildung wird meist Deutsch B1 verlangt, in Gesundheitsberufen eher B2. Das genaue Niveau legt die Schule oder der Ausbildungsbetrieb fest.
Quelle: anerkennung-in-deutschland.de ·
Wer aus einem Land außerhalb der EU für eine Ausbildung nach Deutschland kommt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das Gesetz spricht von „betrieblicher Aus- und Weiterbildung“: Sie lernen in einem Betrieb und besuchen parallel die Berufsschule. Die Erlaubnis soll erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Ihr Deutsch kommt an anderer Stelle ins Spiel. Bei einer qualifizierten Berufsausbildungverlangt § 16a Absatz 3 einen Nachweis über „ausreichende deutsche Sprachkenntnisse“. Das klingt nach „gerade so genug“, ist aber ein fester Begriff: Nach § 2 AufenthG entsprechen ausreichende Kenntnisse dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Das Behördendeutsch kennt noch weitere Stufen, die Sie in Bescheiden und Merkblättern wiederfinden: „einfache“ Kenntnisse bedeuten A1, „hinreichende“ A2, „gute“ B2. Wenn in einem Schreiben der Ausländerbehörde also „hinreichende Deutschkenntnisse“ steht, ist A2 gemeint – nicht B1.
| Situation | Niveau | Begriff im Gesetz / Hinweis |
|---|---|---|
| Qualifizierte Berufsausbildung | B1 | „ausreichende“ Kenntnisse, § 16a Abs. 3 AufenthG |
| Nicht qualifizierte Ausbildung | A2 | Richtwert der Behörden, kein Begriff aus § 16a |
| Pflege und andere Gesundheitsberufe | oft B2 | Erwartung vieler Schulen und Betriebe |
| Schule hat Ihr Deutsch schon geprüft | kein gesonderter Nachweis | Ausnahme nach § 16a Abs. 3 |
| Vorbereitender Deutschkurs ist geplant | kein gesonderter Nachweis | Ausnahme nach § 16a Abs. 3 |
Quellen: § 16a und § 2 AufenthG (gesetze-im-internet.de). Das genaue Niveau für Ihren Platz legt die Berufsschule oder der Ausbildungsbetrieb fest – viele verlangen im Vertrag mehr als das gesetzliche Minimum.
Anerkannt werden in der Regel Zertifikate von Prüfungsanbietern, die Mitglied der ALTE sind – des europäischen Verbands der Sprachtestanbieter. Dazu gehören das Goethe-Institut und telc.
Üblich ist, dass das Zertifikat bei der Antragstellung höchstens ein Jahr alt ist. Wer sehr früh prüft und das Visum erst viel später beantragt, riskiert eine zweite Prüfung.
Kein gesonderter Nachweis ist nötig, wenn die Bildungseinrichtung Ihr Deutsch bereits geprüft hat oder wenn Sie die nötigen Kenntnisse in einem vorbereitenden Deutschkurs erwerben sollen.
Verlassen Sie sich trotzdem nicht blind auf eine Ausnahme. Auch wenn die Behörde kein Zertifikat verlangt, müssen Sie im Unterricht der Berufsschule mitkommen, Fachtexte lesen und Prüfungen auf Deutsch schreiben. Fragen Sie deshalb Ihren Betrieb, welches Niveau im Vertrag steht, und die Auslandsvertretung, welche Unterlagen auf ihrer Checkliste stehen – die Listen unterscheiden sich von Land zu Land.
Beide Prüfungen sind in Deutschland voll anerkannt. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie bestanden wird – und das kann für Ihre Planung entscheidend sein.
Brauchen Sie nur A2, gilt: Goethe A2 und telc A2 sind nicht modular, beim Goethe-Zertifikat A2 zählt das Gesamtergebnis von mindestens 60 von 100 Punkten. Die Gebühren legt jedes Prüfungszentrum selbst fest – schauen Sie in die Preisliste vor Ort.
Die Aufenthaltserlaubnis ist an Ihre Ausbildung gebunden. Daneben dürfen Sie eine Beschäftigung ausüben, die mit der Ausbildung nichts zu tun hat – aber nur bis zu 20 Stunden pro Woche. So steht es in § 16a Absatz 3 AufenthG.
In der Ausbildung selbst bekommen Sie eine Vergütung. Wie hoch sie ist, hängt vom Beruf, vom Tarifvertrag und vom Arbeitgeber ab. Ein Beispiel aus der Pflege: Im öffentlichen Dienst (TVAöD-Pflege) liegt die Vergütung im ersten Jahr bei rund 1.340 bis 1.490 € brutto im Monat und steigt im dritten Jahr auf rund 1.500 bis 1.650 €. Kirchliche und private Träger zahlen ähnlich, aber nicht identisch.
Gerade in der Pflege lohnt sich übrigens mehr Deutsch als das Minimum: Wer nach der Ausbildung als Fachkraft arbeitet, spricht jeden Tag mit Patientinnen, Angehörigen und Ärzten. In Gesundheitsberufen wird deshalb eher B2 erwartet.
Fragen Sie Betrieb und Berufsschule, welches Niveau sie erwarten. Steht im Vertrag B2, nützt Ihnen ein B1-Zertifikat für die Schule wenig, auch wenn es für das Visum reicht.
Machen Sie einen Modelltest unter Prüfungsbedingungen, mit Zeitlimit. Erst dann wissen Sie, ob Sie in wenigen Wochen oder erst in einigen Monaten zur Prüfung gehen sollten.
Legen Sie die Prüfung so, dass das Zertifikat beim Visumantrag nicht älter als ein Jahr ist. Beim Goethe-Zertifikat können Sie ein nicht bestandenes Modul einzeln wiederholen.
Zum Antrag gehören neben dem Zertifikat der Ausbildungsvertrag und alles, was die Checkliste Ihrer Auslandsvertretung nennt.
Für eine qualifizierte Berufsausbildung verlangt § 16a AufenthG „ausreichende“ Deutschkenntnisse, das entspricht Niveau B1. Bei einer nicht qualifizierten Ausbildung genügt in der Regel A2. Das genaue Niveau für Ihren Platz legen die Berufsschule oder der Ausbildungsbetrieb fest.
Meist nicht. In Gesundheitsberufen erwarten Schulen und Betriebe eher B2, weil Sie schon während der Ausbildung mit Patientinnen und Patienten arbeiten. Fragen Sie vor der Prüfungsanmeldung nach, welches Niveau im Vertrag steht.
Üblich ist höchstens ein Jahr, gerechnet bis zur Antragstellung. Maßgeblich ist die Checkliste Ihrer Auslandsvertretung. Planen Sie die Prüfung deshalb nicht zu früh.
Nicht immer. Nach § 16a Absatz 3 AufenthG entfällt der gesonderte Nachweis, wenn die Bildungseinrichtung Ihre Deutschkenntnisse bereits geprüft hat oder wenn Sie sie in einem vorbereitenden Deutschkurs erwerben sollen. Fragen Sie die Schule, ob das bei Ihnen zutrifft.
Beide Zertifikate werden anerkannt. Beim Goethe-Zertifikat B1 bestehen Sie jedes der vier Module einzeln mit mindestens 60 von 100 Punkten und können ein Modul allein wiederholen. Bei telc Deutsch B1 brauchen Sie 60 % im schriftlichen und 60 % im mündlichen Teil. Wählen Sie, was an Ihrem Wohnort zeitnah angeboten wird.
Eine Beschäftigung, die mit der Ausbildung nichts zu tun hat, ist bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. So regelt es § 16a Absatz 3 AufenthG.
Die Gebühren legt jedes Goethe-Institut und jedes telc-Prüfungszentrum selbst fest, sie unterscheiden sich von Land zu Land. Schauen Sie in die Preisliste Ihres Prüfungszentrums.