Die kurze Antwort: Für das Visum selbst in der Regel nicht. Wer mit einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag kommt, muss der Auslandsvertretung kein Deutschzertifikat vorlegen. Wichtig wird Ihr Deutsch an zwei anderen Stellen: in Berufen, die eine Erlaubnis zur Ausübung brauchen, und später bei der Niederlassungserlaubnis – dem unbefristeten Aufenthaltstitel. Mit B1 erreichen Sie sie deutlich früher – mit der Blauen Karte schon nach 21 Monaten.
Für dieses Visum ist kein Deutschzertifikat nötig – B1 verkürzt die Wartezeit bis zur Niederlassungserlaubnis.
Für die Blaue Karte EU und das Fachkräftevisum ist kein Deutschzertifikat nötig; mit B1 gibt es die Niederlassungserlaubnis für Blaue-Karte-Inhaber schon nach 21 Monaten (Fachkräfte: nach 3 Jahren).
Quelle: bamf.de ·
Umgangssprachlich heißt es oft „Fachkräftevisum“. Im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) stehen dahinter mehrere Titel: § 18a für Fachkräfte mit Berufsausbildung, § 18b für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und § 18g für die Blaue Karte EU. Fachkraft ist nach § 18 Absatz 3, wer eine deutsche qualifizierte Berufsausbildung oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation hat – oder einen deutschen, anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Die allgemeinen Voraussetzungen nennt § 18 Absatz 2: ein konkretes Arbeitsplatzangebot, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (soweit nötig), die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung Ihres Abschlusses und – falls Ihr Beruf das verlangt – eine Berufsausübungserlaubnis. Ein Deutschzertifikat steht nicht auf dieser Liste.
Für die Blaue Karte kommt eine Gehaltsgrenze hinzu. 2026 liegt sie bei 50.700 € brutto im Jahr, für Engpassberufe, Berufseinsteiger und IT-Fachleute ohne Abschluss bei 45.934,20 €. Übrigens: „§ 81a“, das Sie vielleicht aus Foren kennen, ist kein eigenes Visum, sondern das beschleunigte Fachkräfteverfahren – es macht den Weg schneller, ändert aber nichts an den Sprachregeln.
Ärztinnen, Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsberufe dürfen nur mit Berufsausübungserlaubnis arbeiten. Die zuständige Stelle prüft dabei auch Ihr Deutsch – in der Pflege meist auf Niveau B2.
Kommen Sie nach § 16d Absatz 3 AufenthG und lassen Ihren Abschluss erst in Deutschland anerkennen, brauchen Sie Deutsch, das zur Tätigkeit passt – mindestens „hinreichende“ Kenntnisse, also A2.
Fehlt für die volle Anerkennung noch ein Teil, erlaubt § 16d Absatz 1 den Aufenthalt für eine Anpassungsmaßnahme. Auch hier gilt in der Regel mindestens A2.
Behördenbriefe verwenden feste Begriffe, die sich an § 2 AufenthG orientieren: „einfache“ Deutschkenntnisse bedeuten A1, „hinreichende“ A2, „ausreichende“ B1 und „gute“ B2. Steht in einem Schreiben der Ausländerbehörde „ausreichende Kenntnisse“, ist also B1 gemeint – nicht das bloße Minimum.
Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte sind befristet. Die Niederlassungserlaubnis ist es nicht: Sie dürfen damit unbefristet bleiben und müssen den Titel nicht mehr verlängern lassen. Die Regeln dafür stehen in § 18c AufenthG – und dort spielt Deutsch eine direkte Rolle.
| Ihr Titel | Deutschniveau | Niederlassungserlaubnis nach |
|---|---|---|
| Blaue Karte EU | B1 („ausreichend“) | 21 Monaten Beschäftigung |
| Blaue Karte EU | A1 („einfach“) | 27 Monaten Beschäftigung |
| Fachkraft nach § 18a oder § 18b | B1 („ausreichend“) | 3 Jahren mit Aufenthaltstitel |
| Visum selbst (§ 18a, § 18b, Blaue Karte) | kein Zertifikat | – |
Quellen: § 18c AufenthG (gesetze-im-internet.de) und BAMF-Seite zur Blauen Karte EU. Dazu kommen weitere Bedingungen, etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, kommt als Fachkraft schneller an die Niederlassungserlaubnis.
Die Ausländerbehörde erkennt beide Zertifikate an. Für B1 unterscheiden sich die Prüfungen vor allem darin, wie Sie bestehen – das ist wichtig, wenn Sie neben einem Vollzeitjob lernen.
Planen Sie mit der Blauen Karte zunächst nur A1 ein, gilt: Goethe A1 und telc A1 sind nicht modular, beim Goethe-Zertifikat A1 zählen mindestens 60 von 100 Punkten im Gesamtergebnis. Die Prüfungsgebühren legt jedes Prüfungszentrum selbst fest – schauen Sie in die Preisliste vor Ort.
Klären Sie vor der Einreise, ob Ihr Beruf eine Berufsausübungserlaubnis braucht. Wenn ja, bestimmt die zuständige Stelle das Niveau – nicht die Visumsstelle.
Mit der Blauen Karte lohnt sich B1 besonders: 21 statt 27 Monate bis zur Niederlassungserlaubnis. Als Fachkraft nach § 18a oder § 18b ist B1 ohnehin die Voraussetzung dafür.
Ein Modelltest mit echtem Zeitlimit zeigt, ob Lesen, Hören und Schreiben schon auf B1 sitzen oder ob Sie noch einige Monate Kurs einplanen sollten.
Planen Sie den Prüfungstermin so, dass das Zertifikat vorliegt, bevor Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können. Beim Goethe-Zertifikat lässt sich ein nicht bestandenes Modul allein wiederholen.
In der Regel nicht. Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG und für die Blaue Karte EU verlangt das Gesetz keinen allgemeinen Sprachnachweis. Entscheidend sind Arbeitsplatzangebot, anerkannter Abschluss und – bei reglementierten Berufen – die Berufsausübungserlaubnis.
Wenn Ihr Beruf eine Berufsausübungserlaubnis braucht, etwa in der Pflege oder der Medizin: Dann prüft die zuständige Stelle Ihr Deutsch, in der Pflege meist auf B2. Wer über eine Anerkennungspartnerschaft oder für eine Qualifizierungsmaßnahme nach § 16d AufenthG kommt, braucht mindestens hinreichende Kenntnisse, also A2.
Nach § 18c Absatz 2 AufenthG nach 27 Monaten Beschäftigung, wenn Sie einfache Deutschkenntnisse (A1) haben. Mit ausreichenden Kenntnissen, also B1, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
Dann können Sie die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren mit Aufenthaltstitel beantragen. Voraussetzung sind unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, also B1, und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Haben Sie in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, geht es schneller.
Nein. Nach Angaben des BAMF haben Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Beide Zertifikate erkennt die Ausländerbehörde an. Beim Goethe-Zertifikat B1 bestehen Sie jedes der vier Module mit mindestens 60 von 100 Punkten und können Module einzeln wiederholen. Bei telc Deutsch B1 brauchen Sie 60 % im schriftlichen und 60 % im mündlichen Teil. Nehmen Sie, was an Ihrem Wohnort zeitnah angeboten wird.
Die Gebühren legt jedes Goethe-Institut und jedes telc-Prüfungszentrum selbst fest, sie unterscheiden sich von Ort zu Ort. Schauen Sie in die Preisliste Ihres Prüfungszentrums.