Mit der Chancenkarte dürfen Sie bis zu einem Jahr in Deutschland leben und sich vor Ort eine Arbeit suchen. Die Hürde beim Deutsch ist niedrig: Niveau A1 reicht als Einstieg, alternativ Englisch B2. Wer mehr Deutsch nachweist, sammelt aber Punkte – und genau die entscheiden, ob Ihr Antrag durchgeht. Hier sehen Sie, wie das Punktesystem funktioniert und mit welchem Zertifikat Sie Ihr Niveau belegen.
Für die Chancenkarte brauchen Sie Deutsch A1 (oder Englisch B2) als Einstieg und mindestens 6 Punkte. Deutsch bringt 1 Punkt ab A2, 2 Punkte ab B1 und 3 Punkte ab B2.
Quelle: arbeitsagentur.de ·
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Menschen aus Ländern außerhalb der EU (im Behördendeutsch „Drittstaatsangehörige“), die in Deutschland eine Arbeit suchen wollen, ohne schon einen Arbeitsvertrag zu haben. Die erste Karte gilt für bis zu einem Jahr. Es gibt dafür zwei Wege, und nur auf einem davon spielt Ihr Sprachniveau eine größere Rolle.
Weg 1: Sie sind bereits anerkannte Fachkraft. Wurde Ihr Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland voll anerkannt, bekommen Sie die Chancenkarte ohne zusätzliche Voraussetzungen. Punkte müssen Sie dann nicht sammeln.
Weg 2: das Punktesystem. Alle anderen brauchen zunächst eine Grundvoraussetzung beim Thema Sprache: Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Dazu kommt eine Berufsqualifikation: eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder ein Hochschulabschluss, jeweils im Land des Erwerbs staatlich anerkannt. Erst danach wird gezählt: Sie brauchen mindestens sechs Punkte.
Das ist der Punkt, an dem viele Bewerberinnen und Bewerber Spielraum verschenken. A1 öffnet nur die Tür, bringt aber selbst keinen Punkt. Punkte gibt es erst ab A2 – und mit jedem weiteren Niveau mehr. Ein besseres Zertifikat kann also genau der Punkt sein, der Ihnen noch fehlt.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Deutsch A1 (Grundvoraussetzung) | 0 |
| Deutsch A2 | 1 |
| Deutsch B1 | 2 |
| Deutsch B2 oder höher | 3 |
| Englisch C1 | 1 |
| Teilweise Anerkennung des Abschlusses in Deutschland | 4 |
| Berufserfahrung: mindestens 5 Jahre / mindestens 2 Jahre | 3 / 2 |
| Beruf mit Fachkräftemangel | 1 |
| Alter: unter 35 / unter 40 Jahre | 2 / 1 |
| Frühere Aufenthalte in Deutschland von mindestens 6 Monaten | 1 |
| Ehe- oder Lebenspartner beantragt die Chancenkarte mit | 1 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Newsletter 02/2026 zur Chancenkarte. Mindestens sechs Punkte sind nötig. Wie Ihre Unterlagen im Einzelnen bewertet werden, entscheidet die zuständige Behörde.
Nehmen wir eine Bewerberin, 31 Jahre alt, mit drei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland anerkannten Abschluss. Ihr Abschluss ist in Deutschland nicht teilweise anerkannt, sie war noch nie länger in Deutschland und reist allein.
Alter unter 35: 2 Punkte. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte. Deutsch A1: 0 Punkte. Zusammen 4 Punkte – das reicht nicht.
Dieselbe Person mit einem A2-Zertifikat kommt auf 5 Punkte. Es fehlt immer noch ein Punkt, etwa durch Englisch C1 oder einen Beruf mit Fachkräftemangel.
Mit B1 bringt Deutsch 2 Punkte. Zusammen sind das 6 Punkte – die Mindestpunktzahl ist erreicht, ohne dass weitere Kriterien nötig sind.
Rechnen Sie Ihre eigene Summe ehrlich nach, bevor Sie sich für ein Prüfungsniveau entscheiden. Beim Alter und bei der Berufserfahrung können Sie wenig ändern, beim Deutsch schon. Wer knapp unter sechs Punkten liegt, gewinnt mit einer Stufe mehr Deutsch oft genau den fehlenden Punkt – und hat für die Arbeitssuche vor Ort ohnehin einen Vorteil.
Ihr Deutsch belegen Sie mit einem Sprachzertifikat. Verbreitet und in Deutschland bekannt sind das Goethe-Zertifikat und telc Deutsch, beide gibt es auf allen hier relevanten Stufen von A1 bis B2. Welche Nachweise Ihre Auslandsvertretung konkret annimmt, steht auf deren Checkliste – schauen Sie dort nach, bevor Sie sich anmelden.
Die Prüfungsgebühren legt jedes Goethe-Institut und jedes telc-Prüfungszentrum selbst fest. Schauen Sie in die Preisliste des Zentrums, bei dem Sie sich anmelden wollen.
Während der Suche dürfen Sie in Teilzeit arbeiten, im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche.
Probebeschäftigungen bei möglichen Arbeitgebern sind erlaubt, jeweils für höchstens zwei Wochen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie sich selbst finanzieren können – im Jahr 2026 mit 1.091 Euro pro Monat, zum Beispiel über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.
Finden Sie eine qualifizierte Beschäftigung, kann die Chancenkarte als Folge-Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Spätestens im Arbeitsalltag zeigt sich dann, dass Deutsch mehr ist als ein Punkt im Antrag: Vorstellungsgespräche, Behördentermine und der Mietvertrag laufen fast immer auf Deutsch.
Auf dem Weg über das Punktesystem brauchen Sie Deutsch mindestens auf Niveau A1. Alternativ genügt Englisch auf Niveau B2. Das ist nur die Eintrittskarte: Punkte gibt es für Deutsch erst ab A2.
A2 bringt 1 Punkt, B1 bringt 2 Punkte, B2 oder höher bringt 3 Punkte. Insgesamt brauchen Sie mindestens sechs Punkte aus allen Kriterien zusammen.
Ja. Englisch auf Niveau C1 bringt 1 Punkt. Englisch B2 kann außerdem die Mindestvoraussetzung A1 Deutsch ersetzen, bringt aber für sich keinen Punkt.
Nein. Wenn Ihr Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland voll anerkannt ist, gelten Sie als Fachkraft und erhalten die Chancenkarte ohne zusätzliche Voraussetzungen. Eine teilweise Anerkennung bringt dagegen 4 Punkte im Punktesystem.
Beide Anbieter bieten alle für die Chancenkarte relevanten Stufen von A1 bis B2 an. Beim Goethe-Zertifikat B1 und B2 können Sie ein Modul einzeln wiederholen, bei telc B1 und B2 brauchen Sie 60 % im schriftlichen und im mündlichen Teil. Prüfen Sie auf der Checkliste Ihrer Auslandsvertretung, welche Zertifikate dort angenommen werden, und wählen Sie dann den Termin, der für Sie am nächsten liegt.
Die Gebühren legt jedes Prüfungszentrum selbst fest, sie unterscheiden sich von Ort zu Ort. Schauen Sie in die Preisliste des Goethe-Instituts oder des telc-Zentrums, bei dem Sie sich anmelden.
Die erste Karte gilt bis zu einem Jahr. In dieser Zeit dürfen Sie im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und jeweils bis zu zwei Wochen probearbeiten. Finden Sie eine qualifizierte Beschäftigung, ist eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre möglich.