Einbürgerung in Deutschland 2026
Mit B1-Deutschkenntnissen in nur 5 Jahren zur deutschen Staatsbürgerschaft. Doppelte Staatsbürgerschaft seit Juni 2024 erlaubt!
Historische Änderung: Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt!
Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland offiziell die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Dies macht die deutsche Staatsbürgerschaft für Einwanderer deutlich attraktiver.
Wege zur Staatsbürgerschaft: B1 = 5 Jahre
Regeleinbürgerung (5 Jahre)
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- B1-Deutschzertifikat (Goethe, telc oder gleichwertig)
- Gültige Niederlassungserlaubnis
- Finanzielle Unabhängigkeit (ohne Sozialleistungen)
- Bestandener Einbürgerungstest
Vorzeitige Einbürgerung (3 Jahre)
- C1-Deutschzertifikat (gehobenes Sprachniveau)
- Besondere Integrationsleistungen (Ehrenamt, gesellschaftliches Engagement)
- Oder: Herausragende akademische/berufliche Qualifikationen
Wichtigste Voraussetzungen
Aufenthaltsdauer
5 Jahre mit B1, oder 3 Jahre mit C1 und besonderen Integrationsleistungen
Sprachzertifikat
Goethe-Zertifikat B1 oder gleichwertig (telc, TestDaF)
Aufenthaltstitel
Gültige Niederlassungserlaubnis oder unbefristeter Aufenthaltstitel
Finanzielle Stabilität
Nachweis der Fähigkeit, den Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten
Einbürgerungstest
Bestehen des Einbürgerungstests (33 Fragen, 17 richtige Antworten)
Unbescholtenheit
Keine schweren Vorstrafen
Zeitlicher Ablauf der Einbürgerung
Aufbau der Aufenthaltsdauer
Leben Sie in Deutschland mit gültigem Aufenthaltstitel. Arbeiten Sie, zahlen Sie Steuern und lernen Sie Deutsch. Erwerben Sie das B1-Zertifikat.
Antrag stellen
Sammeln Sie Unterlagen (Pass, Aufenthaltstitel, B1-Zertifikat, Steuerbescheide, Führungszeugnis). Beantragen Sie die Einbürgerung beim örtlichen Ausländerbehörde oder der Einbürgerungsbehörde.
Test und Gespräch
Absolvieren Sie den Einbürgerungstest. Nehmen Sie am persönlichen Gespräch teil zur Überprüfung der Unterlagen und Fragen zu Ihrer Integration.
Bescheid erhalten
Die Bearbeitungszeit variiert stark nach Region (Berlin langsamer, kleinere Städte schneller). Nach Genehmigung erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde.
Bereit für die B1-Vorbereitung?
Starten Sie Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft mit der Vorbereitung auf das Goethe-Zertifikat B1.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss ich in Deutschland leben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung beantragen, wenn Sie über B1-Deutschkenntnisse verfügen. Bei besonderen Integrationsleistungen (C1-Sprachniveau, ehrenamtliches Engagement) ist eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich. Vor Juni 2024 waren 8 Jahre erforderlich.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Ja! Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Diese historische Änderung macht die deutsche Staatsbürgerschaft für Einwanderer deutlich attraktiver.
Welches Sprachniveau ist für die Einbürgerung erforderlich?
Für den Standard-Einbürgerungsweg nach 5 Jahren benötigen Sie ein B1-Zertifikat (Goethe-Zertifikat B1 oder gleichwertig). Für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren ist C1 erforderlich. Ein deutscher Schul- oder Hochschulabschluss befreit vom Sprachnachweis.
Was ist der Einbürgerungstest und wie schwierig ist er?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen zu deutscher Geschichte, Recht und Gesellschaft. Sie müssen 17 Fragen richtig beantworten (51,5%). Der Fragenkatalog ist öffentlich auf der BAMF-Website verfügbar, und viele bereiten sich erfolgreich selbstständig vor.
Was kostet die Einbürgerung?
Die Standardgebühr beträgt €255 pro Person. Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, zahlen jeweils €51. Einige Städte erheben zusätzliche Bearbeitungsgebühren (~€50-100). Vergessen Sie nicht die Kosten für Sprachzertifikate (€170-200 für B1).
Verwandte Ressourcen
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen ausschließlich Bildungszwecken. Einwanderungsgesetze ändern sich häufig. Überprüfen Sie immer die aktuellsten Anforderungen auf der offiziellen BAMF-Website (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder konsultieren Sie einen qualifizierten Einwanderungsanwalt. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.