Wer an einer deutschen Hochschule einen deutschsprachigen Bachelor studieren möchte, muss bei der Zulassung Deutschkenntnisse nachweisen. Die Hochschulen erkennen dafür bestimmte Prüfungen an – allen voran DSH und TestDaF, daneben Goethe-Zertifikat C2, telc Deutsch C1 Hochschule und das Deutsche Sprachdiplom. Hier erfahren Sie, welcher Nachweis wofür reicht, wann Sie zuerst ins Studienkolleg müssen und was für englischsprachige Studiengänge gilt.
Für ein deutschsprachiges Bachelorstudium zählen DSH-2, TestDaF mit 4 in allen Teilen, DSD II, Goethe C2 oder telc C1 Hochschule, teils auch Goethe oder ÖSD C1. Reicht Ihr Schulabschluss nicht, kommt zuerst das Studienkolleg (ab B1).
Quelle: daad.de ·
Für ein Studium, in dem auf Deutsch unterrichtet und geprüft wird, verlangt die Hochschule einen Sprachnachweis – so heißt das Dokument, das Ihr Deutschniveau belegt. Welche Nachweise gelten, regeln die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) in einer gemeinsamen Rahmenordnung, kurz RO-DT. Zusätzlich nennt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Zertifikate, die Hochschulen üblicherweise ebenfalls akzeptieren.
| Sprachnachweis | Nötiges Ergebnis | Wo er gilt |
|---|---|---|
| DSH | DSH-2 | uneingeschränkt für alle Studiengänge (HRK) |
| TestDaF | mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen | uneingeschränkt für alle Studiengänge (HRK) |
| Deutsches Sprachdiplom (DSD) | Stufe II | von allen deutschen Hochschulen anerkannt (HRK) |
| Studienkolleg | Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung | von allen deutschen Hochschulen anerkannt (HRK) |
| Goethe-Zertifikat · telc Deutsch | Goethe C2 · telc C1 Hochschule | von Hochschulen üblicherweise anerkannt (DAAD) |
| Goethe-Zertifikat · ÖSD | B2 oder C1 | nur für manche Studiengänge (DAAD) |
Am wenigsten verlässlich ist die letzte Zeile: Ob Ihr Studiengang ein Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf B2 oder C1 akzeptiert, entscheidet die Hochschule. Der DAAD rät ausdrücklich, sich bei der Hochschule nach den Regeln für den eigenen Studiengang zu erkundigen – am besten, bevor Sie einen Prüfungstermin buchen.
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang legen Sie in Deutschland ab; viele Hochschulen bieten sie selbst an. Mit dem Ergebnis DSH-2 gilt Ihr Nachweis laut HRK uneingeschränkt für die Zulassung und Einschreibung in allen Studiengängen.
Den Test Deutsch als Fremdsprache gibt es in rund 100 Ländern, Sie können ihn also schon vor der Ausreise machen. Uneingeschränkt gilt er, wenn Sie in allen Teilprüfungen mindestens die Stufe TDN 4 (TestDaF-Niveaustufe 4) erreichen.
Wichtig ist das Wort „alle“: Beim TestDaF zählt nicht der Durchschnitt, sondern jeder einzelne Teil. Eine schwache Stufe in einem Teil kann dazu führen, dass der Nachweis nicht für jeden Studiengang reicht. Der DAAD formuliert es so: Wer in allen Teilen mindestens das mittlere Niveau erreicht, erfüllt die sprachlichen Anforderungen der allermeisten Studiengänge.
Nicht jede Bewerberin und nicht jeder Bewerber hat Zugang zu einer DSH oder einem TestDaF-Termin. Dann kommen die allgemeinen Sprachzertifikate ins Spiel. Das Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom) und telc Deutsch C1 Hochschule werden laut DAAD üblicherweise anerkannt. Das Goethe-Zertifikat C1 reicht dagegen nur für manche Studiengänge – ein C1 öffnet also nicht automatisch jede Hochschule.
Beide Goethe-Prüfungen sind modular: Sie können Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen einzeln ablegen und ein nicht bestandenes Modul allein wiederholen. telc Deutsch C1 Hochschule ist, wie der Name sagt, eigens für den Hochschulzugang gedacht. Die Prüfungsgebühr legt jedes Prüfungszentrum selbst fest – maßgeblich ist die aktuelle Preisliste vor Ort.
Nicht jeder ausländische Schulabschluss berechtigt in Deutschland direkt zum Studium. Fehlt Ihnen diese Hochschulzugangsberechtigung, führt der Weg über ein Studienkolleg – einen Vorbereitungskurs, der mit der Feststellungsprüfung endet. Deren Prüfungsteil Deutsch erkennen laut HRK alle deutschen Hochschulen als Sprachnachweis an. Sie brauchen danach also keine DSH und keinen TestDaF mehr.
Die Sprachhürde liegt hier früher: Schon bei der Bewerbung für ein Studienkolleg müssen Sie mindestens Deutsch auf dem Niveau B1 nachweisen, etwa mit einem Goethe- oder telc-Zertifikat. In der Praxis erwarten viele Kollegs B2. Details zu Aufnahmeprüfung und Kurstypen finden Sie in unserem Ratgeber zum Studienkolleg.
In internationale Studiengänge können Sie sich laut DAAD meist ohne deutschen Sprachnachweis einschreiben. Dafür verlangt die Hochschule einen Nachweis in einer anderen Sprache, in der Regel Englisch – zum Beispiel ein IELTS Academic. Welche Englischtests zählen, steht in der Zulassungsordnung.
Eine bundesweit einheitliche IELTS-Mindestpunktzahl für den Bachelor gibt es nicht – jede Hochschule legt sie für ihren Studiengang fest. Lesen Sie die Zulassungsordnung genau und achten Sie darauf, ob neben dem Gesamtergebnis auch Mindestwerte für einzelne Teile gelten. Für den englischsprachigen Master haben wir typische Werte in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.
Auf C1- und C2-Niveau entscheidet vor allem das Schreiben: Sie müssen in begrenzter Zeit einen gegliederten, argumentierenden Text verfassen. Bei ScoreUp üben Sie Lesen, Hören und Schreiben im Goethe-Format mit Zeitlimit und sehen nach jedem Durchgang, wo Sie Punkte verlieren. Das Sprechen üben Sie am besten mit echten Gesprächspartnern, etwa in einer Lerngruppe oder einem Kurs.
Uneingeschränkt für die Zulassung zu allen Studiengängen gelten laut Hochschulrektorenkonferenz die DSH mit dem Ergebnis DSH-2 und der TestDaF mit mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen. Das Deutsche Sprachdiplom Stufe II und der Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs erkennen ebenfalls alle deutschen Hochschulen an.
Nur für manche Studiengänge. Der DAAD nennt das Goethe-Zertifikat C2 und telc Deutsch C1 Hochschule als üblicherweise anerkannt; Goethe- und ÖSD-Zertifikate auf B2 oder C1 gelten dagegen nur für einen Teil der Studiengänge. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung bei Ihrer Hochschule nach.
Der TestDaF bewertet jeden Prüfungsteil einzeln. Damit der Nachweis uneingeschränkt gilt, brauchen Sie in jedem Teil mindestens die Stufe TDN 4 (TestDaF-Niveaustufe 4) – ein guter Durchschnitt gleicht einen schwachen Teil nicht aus.
Die DSH legen Sie in Deutschland ab, viele Hochschulen bieten sie selbst an. Den TestDaF gibt es in rund 100 Ländern – Sie können ihn also schon vor der Ausreise in Ihrem Heimatland machen.
Dann besuchen Sie zuerst ein Studienkolleg. Für die Bewerbung dort brauchen Sie mindestens Deutsch auf B1, viele Kollegs erwarten in der Praxis B2. Das Kolleg endet mit der Feststellungsprüfung; deren Prüfungsteil Deutsch erkennen alle deutschen Hochschulen als Sprachnachweis an.
Einen bundesweit einheitlichen Wert gibt es nicht. Für internationale Studiengänge ist meist kein Deutschnachweis nötig, dafür aber ein Nachweis in einer anderen Sprache, in der Regel Englisch. Welcher Test und welche Punktzahl gelten, legt jede Hochschule für ihren Studiengang fest.
Die Gebühr legt jedes Prüfungszentrum selbst fest, sie unterscheidet sich je nach Prüfung und Land. Maßgeblich ist die aktuelle Preisliste des Zentrums, bei dem Sie sich anmelden. Beim Goethe-Zertifikat können Sie einzelne Module buchen und bei Bedarf einzeln wiederholen.
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