Wer als Au-pair zu einer Gastfamilie nach Deutschland ziehen möchte, braucht ein Visum – und dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1. Hier erfahren Sie, welche Zertifikate die deutsche Auslandsvertretung annimmt, wie die A1-Prüfungen von Goethe-Institut und telc aufgebaut sind und wie Sie sich gezielt vorbereiten.
Für das Au-pair-Visum nach Deutschland brauchen Sie Grundkenntnisse auf A1, nachgewiesen mit einem Zertifikat von Goethe, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL. Es muss aktuell sein: jede Botschaft setzt ihre Frist, sechs Monate bis ein Jahr – prüfen Sie ihr Merkblatt.
Quelle: arbeitsagentur.de ·
Ein Au-pair lebt für begrenzte Zeit bei einer Gastfamilie, hilft bei der Kinderbetreuung und im Haushalt und lernt dabei Sprache und Alltag in Deutschland kennen. Das Visum dafür beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Heimatland. Alter, Dauer und die Einmal-Regel stammen aus dem bundesweit geltenden Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit; Nachweise und Termine regelt jede Vertretung selbst:
| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Deutschkenntnisse | Niveau A1 (Zertifikat oder Gespräch über Alltagsthemen) |
| Alter des Zertifikats | muss aktuell sein; die Frist legt jede Botschaft selbst fest (je nach Vertretung sechs Monate bis ein Jahr) |
| Alter bei Antragstellung | unter 27 Jahre |
| Mindestalter bei Beginn | 18 Jahre |
| Dauer | sechs bis zwölf Monate, höchstens ein Jahr |
| Wie oft möglich? | nur ein einziges Mal |
| Gastfamilie | nicht mit Ihnen verwandt; zu Hause wird Deutsch als Muttersprache gesprochen |
Zur Gastfamilie gibt es eine wichtige Ausnahme: Sprechen beide Gasteltern Deutsch nicht als Muttersprache, sondern nur als Familiensprache, darf keiner von ihnen aus Ihrem Heimatland stammen. Laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie 280 € Taschengeld im Monat und helfen höchstens 30 Stunden pro Woche mit.
Die Botschaft verlangt einen „Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1“ – und zwar als echtes Sprachzertifikat. Eine Teilnahmebescheinigung Ihres Sprachkurses reicht ausdrücklich nicht. Wo und wie Sie Deutsch lernen, ist Ihre Sache; entscheidend ist die bestandene Prüfung bei einem zertifizierten Anbieter:
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 – weltweit an Goethe-Instituten und Partnern abzulegen.
telc Deutsch A1 – angeboten von Sprachschulen und Prüfungszentren mit telc-Lizenz.
Das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) und Zertifikate des ECL-Prüfungszentrums gelten ebenfalls.
Steht auf der Liste, ist aber eine Hochschulprüfung für höhere Niveaus – für A1 wählt man es praktisch nie.
Ohne Zertifikat prüft die Auslandsvertretung Ihre Deutschkenntnisse im Visumverfahren durch ein Gespräch über Alltagsthemen. Das klingt bequemer, ist aber schwerer planbar – ein Zertifikat legen Sie dagegen einfach auf den Tisch. Wichtig: Das Zertifikat muss aktuell sein. Wie alt es höchstens sein darf, bestimmt jede deutsche Auslandsvertretung selbst – manche verlangen ein Zertifikat, das nicht älter als sechs Monate ist, andere akzeptieren bis zu ein Jahr. Prüfen Sie die Checkliste der Botschaft, bei der Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Prüfungstermin buchen.
Für das Visum zählen beide Zertifikate gleich. Entscheidend ist oft, wo der nächste Termin frei ist. Beide A1-Prüfungen sind nicht modular: Sie legen alle Teile an einem Termin ab und bestehen oder wiederholen die Prüfung als Ganzes.
Die Prüfungsgebühr legt jedes Prüfungszentrum selbst fest, sie schwankt je nach Land und Institut. Schauen Sie in die aktuelle Preisliste des Zentrums, bei dem Sie sich anmelden möchten.
Das Sprachzertifikat ist nur ein Baustein. Die Botschaften verlangen in der Regel einen vollständigen Satz Unterlagen, alles im Original mit einer Kopie. Dokumente in einer anderen Sprache brauchen eine deutsche Übersetzung. Typisch sind:
Für Motivationsschreiben und Lebenslauf hilft das A1-Schreibtraining doppelt: kurze, klare Sätze über sich selbst. Einen Nachweis über die Reisekrankenversicherung legen Sie meist erst vor, wenn über den Antrag positiv entschieden wurde. Die genaue Liste und die Reihenfolge der Unterlagen stehen im Merkblatt Ihrer Botschaft.
Starten Sie beim geplanten Einreisedatum und rechnen Sie zurück: Bearbeitungszeit der Botschaft, Wartezeit auf das Prüfungsergebnis, Prüfungstermin. Die Bearbeitungszeit legt jede Vertretung selbst fest; die Botschaft Tiflis etwa nennt in der Regel sechs bis acht Wochen.
A1 prüft einfache Alltagssprache: Durchsagen und kurze Gespräche verstehen, Schilder und kurze Nachrichten lesen, ein Formular ausfüllen, eine kurze Mitteilung schreiben. Wer die Aufgabentypen kennt, spart in der Prüfung Zeit.
Machen Sie mindestens einen vollständigen Modelltest mit Zeitlimit. Bei ScoreUp üben Sie Hören, Lesen und Schreiben im Format der Goethe-A1-Prüfung und sehen sofort, wo Punkte verloren gehen. Das Sprechen trainieren Sie am besten mit echten Gesprächspartnern, etwa im Kurs oder im Tandem.
Sobald das Zertifikat da ist, stellen Sie den Visumantrag mit allen Unterlagen. Liegt der Antrag unvollständig vor, kann das zur Ablehnung führen – nutzen Sie die Checkliste im Merkblatt Ihrer Botschaft.
A1 ist die Eintrittskarte, nicht das Ziel: Wer mit sicherem A1 anreist, findet sich in den ersten Wochen deutlich leichter zurecht – beim Einkaufen, beim Kinderarzt, in der Schule der Kinder.
Sie brauchen Grundkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das ist die erste Stufe: sich vorstellen, einfache Fragen stellen, ein Formular ausfüllen.
Anerkannt werden A1-Zertifikate zertifizierter Anbieter: Goethe-Institut, telc, das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF und das ECL-Prüfungszentrum. Eine bloße Teilnahmebescheinigung eines Sprachkurses genügt nicht.
Ja. Alternativ prüft die Auslandsvertretung Ihre Deutschkenntnisse im Visumverfahren durch ein Gespräch über Alltagsthemen. Mit einem Zertifikat ist Ihr Niveau dagegen schon schriftlich belegt.
Das Zertifikat muss aktuell sein, eine einheitliche Frist gibt es aber nicht: Jede deutsche Auslandsvertretung legt selbst fest, wie alt es sein darf – bei manchen sind es sechs Monate, bei anderen bis zu ein Jahr. Maßgeblich ist die Checkliste der Botschaft, bei der Sie den Antrag stellen.
Beide werden gleichermaßen anerkannt. Die Goethe-Prüfung „Start Deutsch 1“ und telc Deutsch A1 sind ähnlich aufgebaut und beide nicht modular. Wählen Sie das Zentrum, das in Ihrer Nähe den passenden Termin hat.
Laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-pair in deutschen Familien“, das bundesweit gilt, müssen Sie bei Beantragung des Aufenthaltstitels unter 27 Jahre alt sein und bei Beginn der Tätigkeit mindestens 18. Der Aufenthalt dauert sechs bis zwölf Monate, und eine erneute Beschäftigung als Au-pair in Deutschland ist nicht möglich.
Die Gebühr legt jedes Goethe-Institut, jedes telc-Prüfungszentrum und jeder andere Anbieter selbst fest; sie unterscheidet sich je nach Land. Die aktuelle Preisliste finden Sie auf der Website des Zentrums, bei dem Sie sich anmelden.