Ihr Mann oder Ihre Frau lebt schon in Deutschland, und Sie möchten nachkommen? Oder Sie wohnen selbst hier und bereiten den Nachzug Ihres Partners vor? Für das Visum zum Ehegattennachzug verlangt die deutsche Botschaft in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 – belegt durch ein anerkanntes Zertifikat. Auf dieser Seite lesen Sie, welche Prüfungen zählen, wie frisch das Zertifikat sein sollte und wie die Prüfungen Goethe A1 und telc A1 aufgebaut sind.
Für das Visum zum Ehegattennachzug genügt Deutsch auf A1 – nachgewiesen bei einem ALTE-Anbieter wie Goethe, telc, ÖSD oder ECL. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Quelle: auswaertiges-amt.de ·
Das Visum für den Ehegattennachzug beantragen Sie nicht in Deutschland, sondern bei der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem Sie leben – also bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat. Dort legen Sie auch den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse vor. Die Grundregeln, wie sie das Auswärtige Amt beschreibt:
| Frage | Regel |
|---|---|
| Welches Niveau? | A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) |
| Welche Anbieter? | 6: Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF-Institut (erst ab B2), ECL und DSD |
| Wie alt darf das Zertifikat sein? | In der Regel nicht älter als 1 Jahr, gerechnet ab dem Prüfungsdatum |
| Wo wird es vorgelegt? | Mit dem Visumsantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat |
| Zählen Bescheinigungen von Sprachschulen? | Nein – auch nicht von Schulen, die Integrationskurse anbieten |
A1 klingt nach wenig, ist aber eine echte Prüfung. Sie müssen zum Beispiel kurze Durchsagen verstehen, ein Formular mit Ihren Angaben ausfüllen und sich im Gespräch mit anderen vorstellen. Wer ohne Vorbereitung hingeht, riskiert, dass sich der ganze Visumsantrag verzögert.
Anerkannt werden nur Zertifikate, die auf einer standardisierten Prüfung nach den Standards der ALTE beruhen. ALTE ist der Verband europäischer Sprachprüfungsanbieter. Für Deutsch A1 bleiben damit vier realistische Möglichkeiten:
Auch „Start Deutsch 1“ genannt. Goethe-Institute und ihre Prüfungspartner gibt es in vielen Ländern – oft die naheliegende Wahl, wenn Sie die Prüfung noch in Ihrem Heimatland ablegen.
Wird an lizenzierten Prüfungszentren abgelegt. Das Zertifikat ist für das Visum genauso viel wert wie das von Goethe.
Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch. Es wird auch von deutschen Auslandsvertretungen anerkannt.
Ein weiterer Anbieter auf der Liste des Auswärtigen Amts. Fragen Sie bei einem Prüfungszentrum in Ihrer Nähe, ob es dort einen A1-Termin gibt.
TestDaF und das Deutsche Sprachdiplom (DSD) stehen ebenfalls auf der Liste, TestDaF allerdings erst ab Niveau B2 – für den Nachweis von A1 spielen beide kaum eine Rolle. Bescheinigungen anderer Sprachschulen erkennt die Botschaft nicht an, selbst wenn die Schule Integrationskurse durchführen darf. Die Prüfungsgebühr legt jedes Zentrum selbst fest – schauen Sie in die aktuelle Preisliste vor Ort.
Beide Prüfungen sind nicht modular. Das heißt: Sie legen alle Teile an einem Termin ab, und einzelne Teile lassen sich nicht getrennt wiederholen. Der Aufbau im Überblick:
Bei Goethe A1 gibt es für das Sprechen keine eigene Mindestpunktzahl – Punkte, die Sie dort verlieren, können Sie im Hören, Lesen oder Schreiben ausgleichen. Umgekehrt gilt das genauso. Deshalb lohnt es sich, gerade die schriftlichen Teile mit Modelltests sicher zu machen.
Klären Sie früh mit der deutschen Auslandsvertretung, welche Unterlagen sie für Ihren Antrag verlangt. Was dort zählt, entscheidet die Behörde, nicht das Prüfungszentrum.
Das Zertifikat sollte beim Antrag in der Regel nicht älter als ein Jahr sein. Legen Sie die Prüfung so, dass Heiratsurkunde, Pass und die übrigen Dokumente bald danach bereitliegen.
Lösen Sie ganze Modelltests mit Zeitlimit. Wer die Aufgabentypen kennt, verschenkt am Prüfungstag keine Minute mit dem Lesen der Anweisungen.
Üben Sie, sich vorzustellen, nach etwas zu fragen und um etwas zu bitten – mit dem Partner in Deutschland am Telefon, mit Freunden oder im Kurs.
Sind Sie in Deutschland angekommen, ist für Ihren Aufenthalt die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort zuständig. Mit A1 kommen Sie ins Land – für die nächsten Schritte verlangt das Gesetz meist mehr. Wer als Fachkraft eine Niederlassungserlaubnis, also ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, beantragen möchte, braucht dafür nach 3 Jahren Deutsch auf B1. Für die Einbürgerung gelten in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Deutsch auf B1 und der bestandene Einbürgerungstest.
Sind Sie mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, kann die Einbürgerung schon nach 3 Jahren Aufenthalt möglich sein, wenn die Ehe seit 2 Jahren besteht. Ein höheres Sprachniveau als B1 verkürzt die Wartezeit dagegen nicht: Die frühere Schnell-Einbürgerung nach 3 Jahren mit C1 wurde 2025 abgeschafft. Es lohnt sich also, nach dem A1-Zertifikat gleich mit A2 und B1 weiterzumachen.
Ziehen Sie nicht nach Deutschland, sondern nach Österreich? Dort heißt die Regel „Deutsch vor Zuzug“, und die Liste der anerkannten Anbieter ist eine andere. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Familiennachzug nach Österreich mit A1.
Für das Visum genügt in der Regel Deutsch auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Das ist die erste Stufe: Sie können sich vorstellen, einfache Fragen stellen und beantworten und ein kurzes Formular ausfüllen.
Das Auswärtige Amt nennt sechs Anbieter, deren Prüfungen nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) aufgebaut sind: Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF-Institut (erst ab Niveau B2), ECL und das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD). Für A1 kommen in der Praxis vor allem Goethe, telc, ÖSD und ECL infrage.
Nach Angabe des Auswärtigen Amts sollte das Prüfungsdatum in der Regel nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Planen Sie die Prüfung deshalb erst, wenn der Visumsantrag in greifbarer Nähe ist.
Nein. Bescheinigungen anderer Sprachschulen erkennt die Botschaft nicht an – auch dann nicht, wenn die Schule Integrationskurse anbieten darf. Entscheidend ist eine standardisierte Prüfung bei einem der anerkannten Anbieter.
Beide werden für den Ehegattennachzug gleichermaßen anerkannt. Wählen Sie nach Prüfungsort und dem nächsten freien Termin. Beide Prüfungen sind nicht modular, und in beiden sprechen Sie in einer Gruppe von bis zu vier Personen.
Die Gebühr legt jedes Prüfungszentrum selbst fest, und sie unterscheidet sich von Land zu Land. Schauen Sie in die aktuelle Preisliste des Goethe-Instituts oder des telc-Zentrums in Ihrer Nähe.
Ja. Mit vollständigen Modelltests im Goethe-A1-Format üben Sie Hören, Lesen und Schreiben unter Zeitdruck und sehen sofort, wo Sie Punkte verlieren. Das Sprechen üben Sie am besten zusätzlich im Gespräch mit anderen, denn es wird in der Gruppe geprüft.